Das neue Altersvorsorgedepot | Mehr Renditechancen für die private Altersvorsorge

Das Altersvorsorgedepot ist ein staatlich geförderter Vorsorgevertrag, bei dem bewusst auf eine Garantie der eingezahlten Beiträge verzichtet wird. Dadurch kann ein größerer Anteil des angesparten Kapitals in renditeorientierte Fonds und ETFs investiert werden. Welche Anlageformen zulässig sind, ist gesetzlich festgelegt. Das Altersvorsorgedepot ist damit kein gewöhnliches Wertpapierdepot, sondern ein zertifiziertes und langfristig gebundenes Vorsorgeprodukt. 

Förderberechtigt sind insbesondere Arbeitnehmer, Beamte, viele Selbstständige und Freiberufler mit Abgabe einer Steuererklärung oder Rentenversicherungspflicht, Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke, Eltern in der Kindererziehungszeit, pflegende Angehörige ab Pflegegrad 2, Auszubildende und Teilnehmer des Bundesfreiwilligendienstes, Mitglieder der Künstlersozialkasse, Landwirte, Studierende mit rentenversicherungspflichtigem Nebenjob sowie verschiedene weitere Personengruppen mit Bezug zur gesetzlichen Rentenversicherung, zum Beispiel Empfänger von Arbeitslosengeld I, Krankengeld, Erwerbsminderungsrente oder Bürgergeld-Empfänger, sofern zuvor eine rentenversicherungspflichtige Tätigkeit vorlag


Wie hoch ist die staatliche Förderung?

Hier ein paar Beispiele: 

30 Euro monatliche Sparrate (360 Euro im Jahr) | 180 Euro staatliche Zulage | 540 Euro Gesamtbeitrag pro Jahr|

50 Euro monatliche Sparrate (600 Euro im Jahr) | 240 Euro staatliche Zulage | 800 Euro Gesamtbeitrag pro Jahr |

100 Euro monatliche Sparrate (1200 Euro im Jahr) | 390 Euro staatliche Zulage| 1.590 Euro Gesamtbeitrag pro Jahr|

150 Euro monatliche Sparrate (1800 Euro im Jahr) | 540 Euro staatliche Zulage (max.) | 2.340 Euro Gesamtbeitrag im Jahr |

Mindestbeitrag für die Förderung: 10 Euro monatlich (120 Euro im Jahr).

 

Für jedes berücksichtigungsfähige Kind kann ein Elternteil zusätzlich eine Kinderzulage von bis zu 300 Euro jährlich erhalten. Wer vor Vollendung des 25. Lebensjahres einen geförderten Altersvorsorgevertrag abschließt, kann außerdem einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro erhalten.

Insgesamt dürfen jährlich bis zu 6.840 Euro (570 Euro monatlich) in einen Vertrag eingezahlt werden. Jede Person darf dabei maximal zwei Altersvorsorgeverträge mit Depot abschließen. Die unmittelbare Zulagenförderung ist jedoch auf einen Eigenbeitrag von 1.800 Euro (bei 150 Euro monatlicher Sparrate) begrenzt. Zusätzlich prüft das Finanzamt, ob sich über den Sonderausgabenabzug ein weitergehender Steuervorteil ergibt.

Mit dem Rechner des Verbunds Deutscher Honorarberater (VDH) zum Altersvorsorgedepot können Sie verschiedene Annahmen für einen langfristigen kapitalmarktbasierten Vermögensaufbau zur Altersvorsorge durchspielen.


Welche steuerlichen Vorteile bietet das neue Altersvorsorgedepot?

Während der Ansparphase werden Ausschüttungen, Kursgewinne und andere Erträge innerhalb des Altersvorsorgevertrags nicht laufend besteuert. Dadurch kann das angesparte Kapital ohne unmittelbaren Steuerabzug weiter investiert werden. Die Besteuerung erfolgt grundsätzlich erst in der Auszahlungsphase. 

Zusätzlich können die Eigenbeiträge in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden. Das Finanzamt prüft automatisch, ob die steuerliche Entlastung höher ausfällt als die bereits gewährten Zulagen. Ist dies der Fall, wird die Differenz über die Steuererklärung berücksichtigt.


1. Selbst gemanagte Depots: Welche Fonds und ETFs kommen in Frage?

Wer sich selbst um die Auswahl von Fonds und ETFs kümmern möchte, für den kommen grundsätzlich solche in Betracht, die bestimmte gesetzliche Vorgaben der Risikoklassen 1 bis 5 erfüllen. Dazu zählen häufig auch breit diversifizierte Aktien-ETFs auf bekannte Weltindizes wie MSCI World, MSCI ACWI, MSCI ACWI IMI, FTSE All-Cap oder FTSE All-World.

Neben Aktienfonds können auch bestimmte Anleihen öffentlicher Emittenten innerhalb der Europäischen Union eingesetzt werden. Nicht vorgesehen sind dagegen Anlagen mit spekulativerem Charakter, wie beispielsweise Einzelaktien, Kryptowährungen, Zertifikate oder Hebelprodukte.

Welche Fonds und ETFs tatsächlich angeboten werden, hängt vom jeweiligen Produktanbieter und dessen Auswahluniversum ab. Daher kann das verfügbare Angebot von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich ausfallen.

Zu beachten: Die Risikoeinstufung eines Fonds wird regelmäßig überprüft und kann sich aufgrund veränderter Marktschwankungen ändern. Dadurch ist nicht ausgeschlossen, dass ein heute zulässiger Fonds zukünftig die Voraussetzungen für das Altersvorsorgedepot nicht mehr erfüllt oder diese später nicht mehr bespart werden können.


2. Nicht selbst gemanagte Depots: Standdarddepot und Garantieprodukte

Wer sich nicht selbst mit der Auswahl von Fonds und ETFs beschäftigen möchte, kann ein sogenanntes Standarddepot nutzen. Jeder Anbieter muss eine solche Lösung anbieten oder auf ein entsprechendes Angebot eines Partners verweisen.

Das Standarddepot kombiniert einen chancenorientierten Fonds der Risikoklasse 3 bis 5 mit einem sicherheitsorientierten Fonds der Risoklasse 1 bis 2. Mit zunehmendem Alter wird das angesparte Vermögen schrittweise defensiver ausgerichtet, um starke Kursschwankungen kurz vor dem Ruhestand zu reduzieren. Konkret sind das 50% fünf Jahre und 70% zwei Jahre zuvor. Dieser Umschichtung kann mindestens 3 Monate zuvor wahlweise widersprochen werden.

Die jährlichen Effektivkosten des Standarddepots sind gesetzlich auf maximal 1,0 % begrenzt. Ob nun selbst gemanaged oder Standarddepot: Es lohnt sich ein genauer Blick auf die tatsächlichen Kosten und die konkrete Ausgestaltung des jeweiligen Angebots, beispielsweise wie hoch die laufenden Depotkosten, Fondskosten, Kosten für Käufe und Verkäufe der Fonds, Kosten für Sparpläne oder sonstige zusätzliche Vertragskosten sind.

 

Geplante öffentlich organisierte Standarddepots und Garantieprodukte

Geplant ist darüber hinaus ein öffentlich organisiertes Standarddepot. Die konkrete Ausgestaltung und der Zeitpunkt einer möglichen Einführung stehen derzeit jedoch noch nicht fest.

Wer bei der Altersvorsorge besonderen Wert auf Planungssicherheit legt, kann sich für ein Garantieprodukt entscheiden. Je nach Ausgestaltung sollen zum Beginn der Auszahlungsphase mindestens 80 % oder sogar 100 % der eingezahlten Beiträge abgesichert sein. Dabei gilt grundsätzlich: Mehr Sicherheit geht häufig mit geringeren Renditechancen einher. Das muss dann kein Altersvorsorgedepot sein.

Versicherungsunternehmen können entsprechende Altersvorsorgelösungen anbieten. Da sich Kosten und Vertragsbedingungen je nach Anbieter deutlich unterscheiden können, lohnt sich ein sorgfältiger Vergleich der verfügbaren Angebote.

 


Sicherheit des Altersvorsorgedepots und selbstgenutztes Wohneingentum

Die Insolvenz eines Anbieters bedeutet nicht automatisch den Verlust des angesparten Vermögens.

Wird das Altersvorsorgedepot als Wertpapierdepot geführt, bleiben die darin enthaltenen Fonds- und ETF-Anteile Eigentum des Anlegers. Sollte die depotführende Bank insolvent werden, gehören die Wertpapiere grundsätzlich nicht zur Insolvenzmasse und können auf einen anderen Anbieter übertragen werden. Das Fondsvermögen selbst ist zusätzlich als Sondervermögen geschützt. Dies gilt auch bei einer Insolvenz der Fondsgesellschaft.

Wird das Altersvorsorgedepot über eine Versicherungslösung geführt, besteht ein Anspruch gegenüber dem jeweiligen Versicherungsunternehmen. Deutsche Lebensversicherer sind verpflichtet, Sicherungsmechanismen zum Schutz der Versicherten vorzuhalten. Darüber hinaus sind sie an den Sicherungsfonds für die Lebensversicherer Protektor angebunden, der im Sicherungsfall zur Stabilisierung oder Fortführung bestehender Verträge eingesetzt werden kann.

Das geförderte Altersvorsorgevermögen genießt während der Ansparphase einen weiteren besonderen gesetzlichen Schutz. Dies gilt sowohl im Hinblick auf mögliche Pfändungen als auch bei der Prüfung von Vermögen im Zusammenhang mit bestimmten Sozialleistungen, zum Beispiel bei Auftreten einer plötzlicher Arbeitslosigkeit.

Dadurch kann das Altersvorsorgedepot gegenüber einem herkömmlichen Wertpapierdepot zusätzliche Schutzwirkungen bieten. Die konkrete Behandlung hängt jedoch stets von den individuellen Umständen und den jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen ab.

Wichtig zu unterscheiden: Der gesetzliche Schutz vor einer Anbieterinsolvenz bedeutet nicht, dass Wertschwankungen ausgeschlossen sind. Kapitalanlagen unterliegen Marktrisiken und können zwischenzeitlich an Wert verlieren. Insolvenzschutz und Anlagerisiko sind daher zwei unterschiedliche Themen.

 

Selbst genutztes Wohneigentum

Unter bestimmten Voraussetzungen kann das angesparte Kapital auch für selbst genutztes Wohneigentum eingesetzt werden, ohne dass die staatliche Förderung verloren geht. Dies kann beispielsweise für den Kauf oder Bau einer Immobilie, die Rückzahlung eines Immobiliendarlehens, energetische Sanierungsmaßnahmen oder einen altersgerechten Umbau interessant sein.

Positiv ist, dass künftig kein Mindestbetrag mehr im Vertrag verbleiben muss. Allerdings muss nicht jeder Anbieter diese Immobilienoption vorsehen. Wer sich diese Flexibilität erhalten möchte, sollte deshalb bereits vor Vertragsabschluss einen Blick in die jeweiligen Vertragsbedingungen werfen.

 


Auszahlung und Besteuerung

Das Altersvorsorgedepot ist auf eine langfristige Altersvorsorge ausgerichtet. Ein Zugriff auf das geförderte Vermögen ist grundsätzlich frühestens ab Vollendung des 65. Lebensjahres möglich. Der Anbieter muss dabei ein Zeitfenster von mindestens fünf Jahren vorsehen, innerhalb dessen der Beginn der Auszahlungsphase flexibel gewählt werden kann. Werden geförderte Beiträge vorzeitig für andere Zwecke entnommen, müssen die erhaltenen Zulagen und steuerlichen Vorteile in der Regel zurückgezahlt werden. Ausgenommen hiervon können bestimmte Verwendungen für selbst genutztes Wohneigentum sein.

Zu Beginn der Auszahlungsphase kann eine einmalige Teilkapitalauszahlung von bis zu 30 % des angesparten Vermögens möglich sein. Das verbleibende Kapital wird anschließend über den gewählten Auszahlungsweg ausgezahlt.

 

Dabei stehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten zur Verfügung:

1. Auszahlungsplan

Das angesparte Vermögen wird über regelmäßige Entnahmen schrittweise ausgezahlt. Die Auszahlungen müssen mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr reichen. Die Höhe der monatlichen Auszahlung kann dabei in regelmäßigen Abständen angepasst werden und im Zeitablauf schwanken. Anders als bei der klassischen Riester-Rente besteht keine Verpflichtung mehr, das verbleibende Kapital ab dem 85. Lebensjahr in eine lebenslange Rentenzahlung umzuwandeln.

2. Lebenslange Leibrente

Alternativ kann das angesparte Vermögen in eine lebenslange Rentenzahlung umgewandelt werden, dabei besteht in der Regel kein frei verfügbares Depotvermögen mehr. Je nach Vertragsgestaltung können jedoch Hinterbliebenenleistungen oder Rentengarantiezeiten vereinbart werden. Diese bietet die Sicherheit eines Einkommens bis zum Lebensende, unabhängig davon, wie alt die versicherte Person wird. Im Gegenzug bestehen in der Regel geringere Möglichkeiten zur Vererbung des verbleibenden Vermögens.

Bei einer lebenslangen Rentenzahlung kann je nach Anbieter eine Rentengarantiezeit vereinbart werden. Üblich sind beispielsweise Garantiezeiten von zehn oder zwanzig Jahren.

Die Rentengarantiezeit bestimmt, für welchen Mindestzeitraum die Rentenzahlungen nach Beginn der Auszahlungsphase erfolgen. Verstirbt die versicherte Person innerhalb dieses Zeitraums, werden die verbleibenden Rentenzahlungen an die zuvor benannten Hinterbliebenen weitergezahlt.

Mit anderen Worten: Lebt die versicherte Person länger als die Garantiezeit, wird die Rente weiterhin lebenslang gezahlt. Verstirbt sie nach Ablauf der Garantiezeit, enden die Rentenzahlungen regelmäßig mit dem Tod.

Eine Rentengarantiezeit kann somit dazu beitragen, Angehörige finanziell abzusichern, falls der Todesfall in den ersten Jahren nach Rentenbeginn eintritt. Dabei gilt grundsätzlich: Je länger die vereinbarte Garantiezeit, desto umfangreicher ist der Hinterbliebenenschutz. Gleichzeitig kann eine längere Garantiezeit die Höhe der späteren lebenslangen Rentenzahlung beeinflussen.

 

Steuerliche Behandlung

Die Besteuerung erfolgt während der Auszahlungsphase nach dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Die ausgezahlten Leistungen werden dann mit dem jeweils geltenden persönlichen Einkommensteuersatz versteuert.

Ob dies im Einzelfall vorteilhaft ist, hängt insbesondere von der persönlichen Einkommenssituation im Ruhestand ab. Viele Anleger profitieren davon, dass ihr persönlicher Steuersatz im Alter niedriger ausfällt als während ihres Berufslebens. Bei hohen sonstigen Alterseinkünften, beispielsweise aus gesetzlichen Renten, Versorgungsbezügen, Mieteinnahmen oder anderen Kapitalanlagen, kann die steuerliche Betrachtung jedoch anders ausfallen.

 

Krankenversicherung im Ruhestand

Auch die spätere Krankenversicherung kann bei der Beurteilung des Altersvorsorgedepots eine Rolle spielen. Für Pflichtversicherte in der Krankenversicherung der Rentner gelten dabei andere Regelungen als für freiwillig gesetzlich Versicherte. Insbesondere ehemalige Selbstständige sollten diesen Punkt im Rahmen ihrer Ruhestandsplanung berücksichtigen, da die persönliche Krankenversicherungssituation Auswirkungen auf die spätere wirtschaftliche Attraktivität des Altersvorsorgedepots haben kann, wenn Kranken- und Pfegleversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen.

 


Was geschieht mit bestehenden Riester-Verträgen?

Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz. Wer bereits einen Riester-Vertrag besitzt, kann grundsätzlich zwischen mehreren Möglichkeiten wählen.

 

1. Vertrag unverändert fortführen

Der bestehende Riester-Vertrag kann wie bisher weitergeführt werden. Förderbedingungen, Garantien und Vertragsregelungen bleiben dabei grundsätzlich unverändert bestehen.

2. Übertragung in ein Altersvorsorgedepot

Alternativ kann das vorhandene Vertragsguthaben in ein neues Altersvorsorgedepot oder ein anderes förderfähiges Altersvorsorgeprodukt übertragen werden. Die bisher erhaltenen Zulagen und steuerlichen Vorteile müssen dabei grundsätzlich nicht zurückgezahlt werden (vgl. §93 Abs. 1 und 2 EStG). Allerdings können Wechselkosten sowie neue Vertrags- oder Produktkosten entstehen, die vor einer Entscheidung sorgfältig geprüft werden sollten. Verschiedene Anbieter bieten dazu einen Riester-Wechselservice an.

3. Wechsel in die neue Förderwelt

Unter bestimmten Voraussetzungen soll es möglich sein, die neue Förderlogik des Altersvorsorgedepots zu nutzen, ohne den bestehenden Vertrag vollständig aufzugeben. Ob dies wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt von den individuellen Rahmenbedingungen ab. Insbesondere die Beitragshöhe, die Anzahl der Kinder sowie die bisher genutzte Förderung können hierbei eine wichtige Rolle spielen.

 

Warum eine Kündigung meist gründlich geprüft werden sollte

Eine Kündigung führt regelmäßig dazu, dass erhaltene Zulagen und steuerliche Vergünstigungen zurückgezahlt werden müssen. Zusätzlich wurden bei vielen älteren Verträgen Abschluss- und Einrichtungskosten bereits in den ersten Vertragsjahren belastet. Eine vorschnelle Kündigung kann daher wirtschaftliche Nachteile mit sich bringen und sollte sorgfältig geprüft werden.

 

Vor einem Wechsel genau hinschauen

Bei der Beurteilung eines Wechsels ist nicht die Summe der eingezahlten Beiträge entscheidend, sondern der aktuelle Vertragswert bzw. der Übertragungs- oder Rückkaufswert. Wer das Guthaben vor Beginn der Auszahlungsphase überträgt, nimmt den zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Wert mit. Dieser kann sowohl über als auch unter den ursprünglich eingezahlten Beiträgen liegen. Daher sollte vor einem Wechsel immer geprüft werden, welche Garantien bestehen, welche Kosten anfallen und welche Auswirkungen sich langfristig für die Altersvorsorge ergeben können.

Bestehende Riester-Verträge sollten nicht vorschnell gekündigt werden. Ob eine Fortführung, ein Wechsel oder eine Übertragung in ein Altersvorsorgedepot sinnvoll ist, hängt von den individuellen Vertragsbedingungen, der bisherigen Förderung und den persönlichen Zielen ab. Eine pauschale Empfehlung ist daher nicht möglich.

 


Übertragung im Todesfall

Das im Altersvorsorgedepot angesparte Vermögen ist grundsätzlich vererbbar. Welche Folgen sich daraus ergeben, hängt jedoch davon ab, wer das Vermögen erhält und in welcher Form es übertragen oder ausgezahlt wird.

 

Übertragung auf Ehepartner

Wird das geförderte Altersvorsorgevermögen auf einen eigenen Altersvorsorgevertrag des Ehepartners übertragen, können die staatlichen Zulagen und steuerlichen Vorteile grundsätzlich erhalten bleiben.

 

Auszahlung an andere Erben

Erfolgt die Auszahlung dagegen an Kinder oder andere Erben, müssen die erhaltenen Zulagen und steuerlichen Förderungen in der Regel zurückgeführt werden. Das verbleibende Guthaben fällt anschließend in den Nachlass und kann an die Erben ausgezahlt werden.

 

Nach Beginn der Auszahlungsphase

Die Vererbbarkeit hängt dann von der gewählten Auszahlungsform ab:

  • Auszahlungsplan: Ein noch vorhandenes Restguthaben kann grundsätzlich an die Erben übergehen.
  • Lebenslange Rente: Das angesparte Kapital wird in eine Rentenzahlung umgewandelt. Ein frei verfügbares Depotvermögen besteht dann nicht mehr. Je nach Vertrag können jedoch zusätzliche Vereinbarungen, beispielsweise eine Rentengarantiezeit, Leistungen für Hinterbliebene vorsehen.

 

Wichtiger Hinweis: Wer besonderen Wert auf die Vererbbarkeit seines Vermögens legt, sollte die Regelungen für den Todesfall bereits vor Vertragsabschluss und insbesondere vor der Wahl der späteren Auszahlungsform sorgfältig prüfen. Je nach Anbieter und Ausgestaltung können sich erhebliche Unterschiede ergeben. Zusätzlich können im Erbfall steuerliche Aspekte zu berücksichtigen sein, beispielsweise die einer möglichen Erbschaftssteuer. Die konkreten Auswirkungen hängen von den persönlichen Verhältnissen sowie den jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen ab.

 

Für wen kann das Depot interessant sein?

Das neue Depot kann insbesondere für Anleger interessant sein:

  • Familien mit Kindern
    Neben der Grundzulage können pro berücksichtigungsfähigem Kind zusätzliche Kinderzulagen gewährt werden. Dadurch kann die staatliche Förderung einen wesentlichen Beitrag zum langfristigen Vermögensaufbau leisten.
  • Geringverdiener, Teilzeitbeschäftigte und Berufseinsteiger
    Bereits mit vergleichsweise geringen Eigenbeiträgen kann eine staatliche Förderung erreicht werden. Für jüngere Sparer kann zusätzlich ein Berufseinsteigerbonus infrage kommen.
  • Junge Anleger mit langem Anlagehorizont
    Wer noch viele Jahre oder Jahrzehnte bis zum Ruhestand vor sich hat, kann stärker von den langfristigen Renditechancen der Kapitalmärkte profitieren. Gleichzeitig können längere Anlagezeiträume dazu beitragen, zwischenzeitliche Kursschwankungen besser auszugleichen.
  • Arbeitnehmer und Selbstständige mit höherem Einkommen
    Neben den Zulagen können mögliche steuerliche Vorteile eine Rolle spielen. Ob das Altersvorsorgedepot wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt jedoch immer von den persönlichen Einkommens- und Vermögensverhältnissen ab
  • Anleger mit einem kurzen Anlagehorizont
    Auch für Personen kurz vor dem Ruhestand kann das Altersvorsorgedepot interessant sein, insbesondere aufgrund möglicher Zulagen und steuerlicher Vorteile. In diesen Fällen sollte jedoch geprüft werden, ob eine eher defensive Anlagestrategie oder ein Produkt mit zusätzlichen Sicherheitsmechanismen besser zur individuellen Situation passt.
Worauf sollten folgende Anleger ganz besonders achten?

Nicht jedes zertifizierte Altersvorsorgedepot ist automatisch wirtschaftlich attraktiv. Die Zertifizierung bestätigt in erster Linie, dass der Vertrag die gesetzlichen Fördervoraussetzungen erfüllt. Sie ist kein Qualitätsurteil über Kosten, Anlagekonzept, Renditeaussichten oder die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Anbieters.

Vor einem Abschluss sollten deshalb insbesondere folgende Personengruppen auf diese Punkte achten:

 

  • Anleger mit absehbarem Kapitalbedarf vor dem Ruhestand
    Das geförderte Vermögen ist grundsätzlich bis zum Beginn der Auszahlungsphase gebunden. Wer voraussichtlich vor dem 65. Lebensjahr auf das Kapital zugreifen möchte, sollte die mit einer vorzeitigen Entnahme verbundenen Nachteile berücksichtigen.
  • Personen mit voraussichtlich hohen Alterseinkünften
    Da die Auszahlungen im Ruhestand grundsätzlich nachgelagert versteuert werden, kann die spätere steuerliche Belastung bei hohen Renten-, Versorgungs- oder Mieteinkünften stärker ins Gewicht fallen.
  • Sparer mit hohen zusätzlichen Einzahlungen
    Die maximale Grundzulage wird bereits bei einem jährlichen Eigenbeitrag von 1.800 Euro erreicht. Ob darüber hinausgehende Einzahlungen innerhalb des Altersvorsorgedepots sinnvoll sind oder alternative Anlagelösungen mehr Flexibilität bieten, sollte im Einzelfall geprüft werden.
  • Bestimmte Selbstständige
    Insbesondere für Selbstständige kann die spätere freiwillige Krankenversicherung im Ruhestand ein wichtiger Faktor sein. Deshalb sollte die persönliche Situation frühzeitig in die Gesamtplanung einbezogen werden. Es fallen dan Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an.
Unabhängige Beratung schafft Vergleichbarkeit

Das Altersvorsorgedepot erweitert die Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge. Ob die staatliche Förderung die Kosten und Einschränkungen des jeweiligen Vertrags tatsächlich aufwiegt, lässt sich jedoch nur anhand der persönlichen Situation und eines konkreten Produktvergleichs beurteilen.

Als Honorar-Finanzanlagenberater unterstütze ich Sie dabei, Angebote unabhängig zu analysieren, Kostenstrukturen transparent zu machen und unterschiedliche Anlage- und Vorsorgestrategien miteinander zu vergleichen. Im Mittelpunkt steht dabei nicht der Verkauf eines bestimmten Produkts, sondern eine nachvollziehbare und an Ihren Zielen ausgerichtete Entscheidungsgrundlage.

 

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Die geplante Frühstart-Rente für Kinder

Mit der Frühstart-Rente möchte der Staat Kinder frühzeitig beim Aufbau einer kapitalgedeckten Altersvorsorge unterstützen. Vorgesehen ist, dass der Bund vom 6. bis zum 18. Lebensjahr monatlich 10 Euro in ein individuelles Altersvorsorgedepot einzahlt. Eltern, Großeltern und andere Personen sollen dieses Depot durch freiwillige Einzahlungen ergänzen können. Die Erträge bleiben während der Ansparphase steuerfrei.

Eröffnen die Eltern kein eigenes Depot, sollen die staatlichen Beiträge dennoch über eine kollektive Anlage investiert werden. Das geförderte Kapital ist langfristig für die Altersvorsorge gebunden und soll grundsätzlich frühestens ab dem 65. Lebensjahr ausgezahlt werden können. Ziel ist neben dem Vermögensaufbau auch, junge Menschen früh mit langfristigem Investieren und dem Kapitalmarkt vertraut zu machen.

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am 12. August 2026 beschlossen. Das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren steht jedoch noch aus. Nach aktuellem Plan soll die Förderung rückwirkend zum 1. Januar 2026 mit dem Geburtsjahrgang 2020 beginnen.

Die Frühstart-Rente ist kein separates Produkt mit späterer Auszahlung zum 18. Geburtstag. Vielmehr entsteht bereits in jungen Jahren ein Altersvorsorgedepot, das nach dem 18. Lebensjahr mit eigenen Beiträgen weitergeführt werden kann. Das angesparte Vermögen bleibt grundsätzlich bis zum Ruhestand für die Altersvorsorge gebunden.

 

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vgl. Bundesministerium der Finanzen (2026): Kabinett beschließt Frühstartrente: Startkapital für die Altersvorsorge der jungen Generation; Bundesministerium der Finanzen (2026): Fragen und Antworten zur Frühstartrente

Frühstart-Rente

| Zweck: Ausschließlich Altersvorsorge (Auszahlung frühestens ab 65. Lebensjahr)

| Staatliche Förderung: 10 Euro monatlich vom Staat (vom 6. bis zum 18. Lebensjahr, insgesamt 1.440 Euro)

| Verfügbarkeit: Gesperrt bis zur Rente

| Start & Jahrgänge: Rückwirkend ab 2026 (Geburtenjahrgang ab 2020)

Junior-Depot

| Zweck: Vermögensaufbau (z.B. für Studium, Ausbildung)

| Staatliche Förderung: keine (nutzt Steuerfreibetrag des Kindes)

| Verfügbarkeit: Jederzeit (ab Volljährigkeit gehört das Depot dem Kind)

| Start & Jahrgänge: Jederzeit ab Geburt Eröffnung möglich

| Hier gehts zum Altersvorsorgedepot-Rechner des Verbunds Deutscher Honorarberater (VDH) |

 

Mit dem Rechner des Verbunds Deutscher Honorarberater (VDH) können Sie verschiedene Annahmen für einen langfristigen kapitalmarktbasierten Vermögensaufbau zur Altersvorsorge durchspielen. Sie können beispielsweise betrachten, wie sich unterschiedliche Beiträge, Laufzeiten und Renditeannahmen auf ein mögliches späteres Vorsorgekapital langfristig auswirken.

Da es sich um ein geplantes Vorsorgemodell handelt, können sich die gesetzlichen, steuerlichen und förderrechtlichen Rahmenbedingungen noch ändern. Die Berechnung dient ausschließlich der unverbindlichen Orientierung, stellt weder eine verbindliche Förderberechnung noch eine Anlageempfehlung dar.

Hier der Rechner als externer Link.

 

Hinweis: Die dargestellten Ergebnisse beruhen auf Ihren Eingaben und den im Rechner verwendeten Modellannahmen. Sie stellen keine Prognose, Garantie oder Zusage einer bestimmten Wertentwicklung, Förderung oder steuerlichen Behandlung dar. Die tatsächlichen Ergebnisse sowie die zukünftigen gesetzlichen, steuerlichen und förderrechtlichen Rahmenbedingungen können abweichen. Frühere Wertentwicklungen und angenommene Renditen sind kein verlässlicher Indikator für zukünftige Ergebnisse.

 

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Kapitalanlagen sind mit Risiken verbunden. Ihr Wert kann steigen oder fallen. Ein teilweiser oder vollständiger Verlust des eingesetzten Kapitals ist möglich. Frühere Wertentwicklungen, Modellrechnungen, Monte-Carlo-Simulationen und Prognosen sind kein verlässlicher Indikator für zukünftige Ergebnisse. Die Inhalte dieser Website dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie ersetzen keine persönliche Anlageberatung und stellen keine individuelle Anlageempfehlung sowie keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung dar. Meine Anlageberatung erfolgt auf Grundlage meiner Erlaubnis als Honorar-Finanzanlagenberater nach § 34h GewO und einer gesonderten Beratungsvereinbarung. Konkrete Anlageempfehlungen erteile ich zu den von meiner Erlaubnis umfassten Finanzanlagen, insbesondere zu Investmentfonds und ETFs. Einzelaktien, Anleihen, ETCs und sonstige nicht von meiner Erlaubnis umfasste Finanzinstrumente können ausschließlich im Rahmen der Gesamtportfolioanalyse berücksichtigt werden. Eine Bewertung dieser Instrumente oder eine Empfehlung zu deren Kauf, Halten, Verkauf oder Umschichtung erfolgt nicht. Rechts-, Steuer-, Versicherungs-, Darlehens-, Immobilienfinanzierungs- und Immobilienberatung sowie sonstige Tätigkeiten, für die keine entsprechende Erlaubnis oder Zulassung besteht, sind nicht Bestandteil meines Leistungsangebots. Bitte beachten Sie meine ausführlichen Risikohinweise, den Disclaimer und die gesetzlich vorgeschriebenen Erstinformationen.

© 2026 | Julian Wulf

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