Nachhaltigkeit in der Anlagenberatung
Informationen zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken und Nachhaltigkeitspräferenzen
Als Honorar-Finanzanlagenberater nach § 34h GewO informiere ich Sie nachfolgend darüber, wie Nachhaltigkeitsaspekte im Rahmen meiner Anlagenberatung berücksichtigt werden.
Die nachfolgenden Informationen erfolgen zur transparenten Darstellung meines Beratungsprozesses. Sie stellen keine Offenlegung nach der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor dar.
Was sind Nachhaltigkeitsrisiken im Bereich der Kapitalanlage?
Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächliche oder mögliche negative Auswirkungen auf den Wert einer Investition haben kann.
Solche Risiken können einzelne Unternehmen, Branchen, Regionen oder ganze Märkte betreffen.
1. Umwelt
In Folge des Klimawandels können vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.
2. Soziales
Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
3. Unternehmensführung
Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.
Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Anlagenberatung
Im Rahmen der Anlagenberatung werden die von den Produktanbietern bereitgestellten Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt, soweit diese Informationen für das jeweilige Finanzprodukt verfügbar und für die Beurteilung seiner Eignung relevant sind.
Dabei wird insbesondere betrachtet, ob wesentliche Nachhaltigkeitsrisiken die erwartete Wertentwicklung, das Risiko oder andere Eigenschaften einer Finanzanlage beeinflussen können. Die zugrunde liegenden Nachhaltigkeitsinformationen stammen regelmäßig von den jeweiligen Produktanbietern oder Kapitalverwaltungsgesellschaften. Eigene Einstufungs- und Auswahlmethoden zu den Informationen der Produktanbieter wende ich nicht an. Es erfolgt keine gesonderte Prüfung der Angaben der Produktanbieter in Hinblick auf ihre Plausibilität. Zur Zeit kann eine Berücksichtigung auf Grund sich aufbauender, aber aktuell noch ggf. rudimentärer Informationen durch die Anbieter lediglich bedingt erfolgen.
Unabhängig von Nachhaltigkeitsaspekten empfehle ich grundsätzlich eine angemessene Streuung der Geldanlage. Eine breite Diversifikation kann dazu beitragen, die Auswirkungen einzelner Unternehmens-, Branchen- oder Marktrisiken zu begrenzen. Sie kann Risiken jedoch nicht vollständig ausschließen.
Abfrage Ihrer Nachhaltigkeitspräferenzen
Im Rahmen einer Anlagenberatung frage ich Sie, ob und in welchem Umfang Nachhaltigkeitsaspekte bei Ihrer Geldanlage berücksichtigt werden sollen.
Ihre Nachhaltigkeitspräferenzen können sich insbesondere darauf beziehen,
- ob ein bestimmter Mindestanteil Ihrer Anlage in ökologisch nachhaltige Investitionen im Sinne der EU-Taxonomie fließen soll,
- ob ein bestimmter Mindestanteil in nachhaltige Investitionen im Sinne der Verordnung (EU) 2019/2088 investiert werden soll oder
- ob und in welcher Weise die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionen auf Umwelt- und Sozialbelange berücksichtigt werden sollen.
Zu diesen nachteiligen Auswirkungen können beispielsweise Treibhausgasemissionen, Auswirkungen auf die biologische Vielfalt, Wasserverbrauch, Abfall, soziale Belange, Arbeitnehmerbelange, Menschenrechte sowie die Bekämpfung von Korruption und Bestechung gehören.
Ihre Nachhaltigkeitspräferenzen werden bei der Prüfung der Eignung einer Finanzanlage berücksichtigt. Die Empfehlung eines Finanzprodukts setzt außerdem voraus, dass das Produkt zu Ihren Anlagezielen, Ihren finanziellen Verhältnissen, Ihrer Risikobereitschaft sowie Ihren Kenntnissen und Erfahrungen passt.
Wenn für Ihre konkreten Nachhaltigkeitspräferenzen kein geeignetes Finanzprodukt zur Verfügung steht, wird Ihnen nicht ohne Weiteres ein davon abweichendes Produkt empfohlen. In diesem Fall werden die verfügbaren Möglichkeiten und deren Grenzen mit Ihnen besprochen. Eine mögliche Anpassung Ihrer Nachhaltigkeitspräferenzen erfolgt nur auf Ihre Entscheidung und wird im Rahmen der Beratung dokumentiert.
Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
Wenn Sie wünschen, dass die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Produktauswahl berücksichtigt werden, beziehe ich die hierzu verfügbaren Informationen der jeweiligen Produktanbieter in den Auswahl- und Beratungsprozess ein.
Dabei greife ich insbesondere auf die Veröffentlichungen und Produktinformationen der Produktanbieter zurück. Ich entwickle keine eigenen Nachhaltigkeitsratings und nehme keine vollständige unabhängige Überprüfung der von den Produktanbietern veröffentlichten Nachhaltigkeitsangaben vor.
Die Aussagekraft und Vergleichbarkeit der verfügbaren Informationen kann je nach Anbieter, Finanzprodukt und Datenlage unterschiedlich sein. Deshalb kann nicht gewährleistet werden, dass sämtliche nachteiligen Auswirkungen vollständig erfasst, einheitlich bewertet oder miteinander verglichen werden können.
Vergütung und Nachhaltigkeit
Meine Anlagenberatung erfolgt als Honorar-Finanzanlagenberatung nach § 34h GewO. Die Vergütung für meine Beratungsleistung wird mit Ihnen vereinbart und von Ihnen als Mandant gezahlt.
Die Höhe meiner Vergütung hängt nicht davon ab, ob ein empfohlenes Finanzprodukt nachhaltige Merkmale aufweist oder einer bestimmten Nachhaltigkeitskategorie zugeordnet wird. Durch die Berücksichtigung oder Nichtberücksichtigung bestimmter Nachhaltigkeitsmerkmale entsteht für mich keine zusätzliche produktbezogene Vergütung.
Grenzen der Nachhaltigkeitsbewertung
Bezeichnungen wie „nachhaltig“, „ökologisch“ oder „ESG“ bedeuten nicht, dass eine Finanzanlage frei von ökologischen, sozialen oder wirtschaftlichen Risiken ist.
Auch ein als nachhaltig bezeichnetes Finanzprodukt kann in Unternehmen oder Wirtschaftstätigkeiten investieren, die einzelne Anleger nicht als nachhaltig ansehen. Nachhaltigkeitsbewertungen hängen außerdem von gesetzlichen Definitionen, den verwendeten Daten, der Bewertungsmethode und den festgelegten Mindestkriterien ab.
Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsmerkmalen stellt keine Garantie für eine bestimmte Wertentwicklung dar. Sie ersetzt insbesondere nicht die Prüfung der wirtschaftlichen Chancen, Kosten und Risiken einer Finanzanlage.
